FAQs

Die folgenden FAQs bieten einen ersten Überblick zur Ausschreibung "Klimafitte Kulturbetriebe". Bitte lesen Sie für die Antragstellung auch den ausführlichen Programmleitfaden.
Zum ausführlichen Leitfaden

Ab wann kann ich einen Antrag stellen?

Ab sofort. Anträge können seit 10. Oktober 2022 und noch bis 15. März 2023 gestellt werden. Ein zweite Ausschreibung startet direkt im Anschluss und läuft bis 29. September 2023.

Wer kann Förderungen bekommen?

Alle Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder operativer Tätigkeit in Österreich. Das umfasst auch wirtschaftlich tätige Vereine und natürliche Personen, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind.

Die Betriebe müssen im Kulturbereich tägig sein, das heißt ihre Einnahmen überwiegend in Zusammenhang mit Kunst und Kultur erzielen und ihre Räumlichkeiten zu mindestens 80% für kulturelle Zwecke nützen, auch in Hinblick auf die Nutzungszeiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen und zwar in oder an Gebäuden. Das können Produktionsstätten, Veranstaltungs-, Probe- oder Lagerräume sein. Umfasst sind Maßnahmen in den Bereichen

  • klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung,
  • erneuerbare Energieträger,
  • energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtung,
  • thermische Gebäudesanierung sowie
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen.

Gibt es weitere Voraussetzungen?

Ja. Vor Antragstellung ist eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen – hier finden Sie eine Liste der Stellen, die Energieberatungen anbieten. Außerdem müssen Sie ein Nachhaltigkeitskonzept für Ihr Unternehmen erstellen. Das Volumen Ihrer umweltrelevanten Investitionskosten beträgt mindestens 3.000 Euro.

Wann müssen die Maßnahmen umgesetzt werden?

Bis zwei Jahre nach Antragsstellung, spätestens aber bis 31. Dezember 2025.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 250.000 Euro pro Förderungsnehmer:in und Ausschreibung. Dabei kann die Förderung bei Investitionskosten bis 75.000 Euro bis zu 75 Prozent der Kosten abdecken, für den Kostenanteil ab 75.001 Euro gelten 50 Prozent.

Für das Programm „Klimafitte Kulturbetriebe“ stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Die Einreichung der Antragsunterlagen ist online unter kultur.klimafonds.gv.at möglich.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Projektbeschreibung gemäß Formblatt und Beschreibung des Kulturbetriebes
  • Beschreibung der beantragten Maßnahmen
  • Nachweis der Inanspruchnahme einer Energieberatung
  • Umsetzungskonzept (inkl. Kostenschätzung und Energieeinsparung)
  • Nachhaltigkeitskonzept
  • Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
  • Kostenaufstellung
  • Wärme- bzw. Kälteliefervertrag
  • Genehmigungen, Bescheide
  • Firmenbuchauszüge bzw. Vereinsregisterauszüge und Vereinsstatuten

Wie wird die Förderung ausbezahlt?

In Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Förderungen über 10.000 Euro werden in zwei Teilbeträgen ausbezahlt: 70 Prozent nach Abschluss des Fördervertrags und Vorlage  einer Auftragsbestätigung für eine Hauptkomponente der beantragten Maßnahmen, weitere 30 Prozent nach Durchführung des geförderten Investitionsvorhabens und der Prüfung und Abnahme der Verwendungsnachweise.

Förderungen bis zu 10.000 Euro werden nach Durchführung sowie Prüfung und Abnahme der Verwendungsnachweise in einer Rate ausbezahlt.

Kann ich die Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Es gibt dabei keine Einschränkungen, sodass Sie Ihr Projekt mittels mehrerer kumulierter Förderungen finanzieren können. Informieren Sie sich beim Klima- und Energiefonds und bei der KPC über bestehende Fördermöglichkeiten.

Kann ich mehrere Anträge stellen?

Es ist nur ein Antrag pro Unternehmen und pro Ausschreibung möglich. Sollten Sie mehrere Investitionen planen, können Sie diese in einem Antrag zusammenfassen.

Kann ich nach Tätigung der Investition noch gefördert werden?

Nein, der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht anerkannt werden. Davon ausgenommen sind Kosten für die Energieberatung.

Können Kosten für Zubauten gefördert werden?

Generell sind Kosten für Gebäudeerweiterungen und Zubauten nicht förderbar und werden anteilig (bezogen auf die Fläche) von den Gesamtkosten in Abzug gebracht (etwa bei thermischen Gebäudesanierung).