Als Kinobetriebe bzw. Kinos – auch Lichtspieltheater, Lichtspielhäuser oder Filmtheater genannt – gelten alle Vorführungsbetriebe für alle Arten von Filmen mit einem regulären Spielbetrieb. Zertifiziert wird immer ein konkreter Betriebsstandort. So ist es auch möglich, dass ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstandorten nur für einzelne Standorte eine Zertifizierung beantragt.
Kriterien
Die Kriterien für die Verleihung des Umweltzeichen für Kinos sehen – vergleichbar mit dem Umweltzeichen für Theater – vor, dass Getränke in Mehrwegsystemen angeboten werden, regionale Getränke und Speisen im Sortiment sind, auf Portionspackungen verzichtet wird, Maßnahmen zur Vermeidung von Einweggeschirr gesetzt werden und alternative Mobilitätskonzepte für die Anreise kommuniziert werden.